Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Hex GmbH – Stand: April 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Hex GmbH, Feldkirchner Straße 140, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich (im Folgenden „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Softwareentwicklung, mathematische Optimierung, IT-Beratung, DevOps, Cloud-Services, UI/UX Design und verwandte digitale Dienstleistungen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Projektvertrag.
3. Angebote und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
4. Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Liefertermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (z. B. Bereitstellung von Daten, Schnittstellen, Testumgebungen) sind wesentliche Vertragspflichten.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Bei Projekten mit längerer Laufzeit ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der berechtigt ist, im Rahmen des Projekts Entscheidungen zu treffen. Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
7. Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist schriftlich begründete Mängel rügt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Im Rahmen der Gewährleistung wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl Mängel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftungshöhe ist in jedem Fall auf die Höhe der vereinbarten Nettovergütung des jeweiligen Auftrags begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden oder bei Vorsatz.
10. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Alle Rechte an den vom Auftragnehmer erstellten Werken (Software, Dokumentation, Konzepte, Designs) verbleiben beim Auftragnehmer, bis die vollständige Vergütung geleistet wurde. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Vorbestehende Rechte des Auftragnehmers (Bibliotheken, Frameworks, Methoden) verbleiben beim Auftragnehmer.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes. Sofern erforderlich, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
12. Vertragslaufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit der vollständigen Leistungserbringung und Abnahme. Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.
13. Höhere Gewalt
Keine Vertragspartei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, Ausfall von Telekommunikationsnetzen). Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt informieren.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Kontakt
Hex GmbH
Feldkirchner Straße 140, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich
Telefon: +43 5 05770
E-Mail: ade-office@anexia.com